1. Was muss ich tun, damit mein Kind in Köln in die Schule gehen kann?
Ihr Kind ist 6 Jahre alt?
Sie gehen mit Ihrem Kind vormittags in das Sekretariat einer Grundschule. Grundschulen sind Schulen für Kinder von 6 bis 10 Jahren. Im Sekretariat können Sie Ihr Kind anmelden. Die Schule lehnt Ihr Kind ab?
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln(KI) oder eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen.
Ihr Kind ist älter als 6 Jahre?
Sie vereinbaren mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Köln (KI) einen Beratungstermin. Alle wichtigen Schritte erklärt Ihnen der Film. (Kommunales Integrationszentrum der Stadt Köln (KI): Kleine Sandkaul 5, 50667 Köln, Telefon: 0221/221 29292, Internet: http://www.ki-koeln.de)
2. Ich verstehe kein Deutsch. Und jetzt?
Sie können Ihr Kind auch ohne Deutsch zu verstehen in der Schule und im Kommunalen Integrationszentrum anmelden. Beim Kommunalen Integrationszentrum beraten Mitarbeiter in mehreren Sprachen. Sie sind es gewohnt mit Eltern zu sprechen, die noch kein Deutsch können. Wichtig ist, dass sie Ihr Kind mitnehmen.
3. Wo kann ich mich in meiner Muttersprache informieren?
In einigen Kölner Beratungsstellen gibt es Sozialarbeiter, die mehrere Sprachen sprechen. Sie finden sie hier: unabhängige Beratung
4. Hat mein Kind überhaupt ein Recht auf einen Schulplatz in Köln?
Sie haben eine Zuweisung für die Stadt Köln? Sie haben sich in Köln beim Bürgeramt angemeldet?Ist Ihr Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt, muss es in die Schule gehen.
Das nennt sich „Schulpflicht“ und steht im Gesetz. Die Behörden müssen einen Schulplatz für Ihr Kind suchen.
Ohne Zuweisung sucht die Behörde keinen Schulplatz. Ihr Kind hat trotzdem ein Recht auf Schule. Das steht in Artikel 28 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Schulen dürfen jedes Kind aufnehmen. Ehrenamtliche Unterstützer, Sozialarbeiter in Ihrer Unterkunft oder in Beratungsstellen helfen und suchen mit Ihnen einen Schulplatz. Als letzte Möglichkeit können Sie einen Schulplatz einklagen.
5. Kann ich einen Schulplatz vor Gericht einklagen?
Ja. Der Gang zum Gericht ist ein demokratisches Recht, das jedem Menschen zusteht. Ihnen auch. Einen Schulplatz einklagen können nur Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Im Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 14 der Richtlinien der Europäischen Union wird das Recht auf Bildung festgelegt. Wir können Ihnen dabei helfen und begleiten Sie.
6. Wie lange kann es dauern, bis mein Kind einen Schulplatz hat?
Viele Kinder und Jugendliche haben länger als 6 Monate auf einen Schulplatz gewartet. Wenn Sie aber in Köln angemeldet sind und schon beim Kommunalen Integrationszentrum waren, muss das Schulamt Ihnen einen Schulplatz zur Verfügung stellen.
Warten Sie schon länger als 4 Wochen auf Post vom Schulamt?
Rufen Sie beim Schulamt an und fragen nach dem Grund. Sie können sich dafür Hilfe bei Beratungsstellen holen.
Schulamt der Stadt Köln: Tel. 0221/221-30266 oder 0221/29224
Kommunales Integrationszentrum (KI): Tel: 02217722129292
7. Mein Kind ist zwischen 16 und 18 Jahre alt und die Beratung beim KI empfiehlt uns einen Jugendintegrationskurs statt eines Schulplatzes. Was soll ich machen?
Wichtig ist: In diesem Kurs kann Ihr Kind keinen Schulabschluss machen. Das ist kein richtiger Schulplatz. Ihr Kind kann dort Deutsch lernen und hat es dann in der Schule einfacher. Einen Schulplatz bekommt ihr Kind aber nur, wenn es noch nicht 18 Jahre alt ist.
8. Wo finde ich Beratungsstellen und wie nehme ich Kontakt auf?
Gehen Sie auf unsere Startseite und klicken Sie auf das Stichwort unabhängige Beratung.