Geflüchtete Menschen können sich ihren Wohnort nicht frei aussuchen. EU-Bürger wie zum Beispiel Bulgaren oder Rumänen dürfen das. Sie melden ihren Wohnsitz bei den Bürgerämtern der Stadt Köln an.
Geflüchtete Familien bekommen einen Wohnort zugewiesen.
Das Dokument "Zuweisung" wird per Post geschickt.
Kinder im Schulalter von 6 bis 18 Jahren, die eine "Zuweisung" für die Stadt Köln haben oder beim Bürgeramt gemeldet sind, müssen zur Schule. Die Behörden sind verpflichtet schnell einen Schulplatz zu finden.